Kostenloser DSE-Generator für Ihre Website-Datenschutz – Konformität mit DSG Schweiz 2023 und DSGVO
- Für die Verwendung auf Deiner Webseite für dein Unternehmen oder Verein.
- Angaben einfach im Online-Formular eingeben
- Die Datenschutzerklärung entsteht direkt vor Deinen Augen
- Kostenlos kopieren oder als Word- / PDF-Datei herunterladen
- Nach anwaltlich erstelltem Muster von AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Datenschutz-Tool für die Einhaltung von DSG Schweiz 2023 und DSGVO
Der Generator für Ihre Website berücksichtigt die DSGVO und die neuen Regelungen des Datenschutzgesetzes 2023 der Schweiz. Bei den gesamten Modulen handelt es sich um anwaltlich erstellte Mustertexte, welche anwaltlich erstellt worden sind von der AID24 Rechtsanwaltskanzlei – RA Scholze. Die Erstellung der gesamten Module des DSE-Generator beinhaltet die Anforderungen für Websites. Die Erstellung des DSE-Generator erfolgte durch IT-, Recht-, Datenschutz- und Informationssicherheits-Experten.
Kostenlose Basisversion
- Vorschau von Text live, während der Datenschutzerklärung-Erstellung
- kostenlose Nutzung ohne Zahlungsverpflichtung oder Abo
- unbegrenzte fristlose Nutzung auf Ihrer Webseite
- ca. 100 Module zu ca. 250 Diensten wie Webhosting, Websiteanalyse usw.
- PDF oder Word- Datei herunterladbar
- für den Betrieb von Websites kostenlos nutzbar
- Mustertexte für Generator erstellt durch AID24 Rechtsanwaltskanzlei
- Musterinhalte- und Module von zertifizierten Datenschutzbeauftragten und zertifiziertem Informationssicherheitsbeauftragten überprüft
Die über den Generator erstellten Texte können kostenlos genutzt werden – soweit die eingefügten Do-Follow-Links zu unseren Webseiten und Partnerseiten übernommen werden, siehe § 8 Kunden-AGB. Die Verwendung des mit dem Generator erstellten Mustertextes erfolgt auf eigenes Risiko siehe § 15 Kunden-AGB.
Datenschutzsiegel für nur 19 € optional zur Basisversion
Für nur 19 € inkl. USt. wird die Verwendungsmöglichkeit des DatenBuddy.de-Datenschutzmusterdokumente-Siegels für Ihr Unternehmen angeboten.
Schutz für Ihre Webseiten-Besucher
Für die Erstellung einer datenschutzkonformen Datenschutzerklärung, sowie für den Schutz des eigenen Online-Marketings und Online- Geschäfts bzw. Online- Shops dient der DSE-Generator um der gesetzlich festgelegten Informationspflicht welche die notwendigen Angaben zu Personendaten gegenüber betroffenen Personen fordert.
Datenschutz leicht gemacht - Schnelle Erstellung ohne spezielle Vorkenntnisse
In kurzer Zeit ist es möglich eine Datenschutzerklärung für die eigene Webseite zu erstellen, ca. einige Minuten. Der DSE- Generator bedarf weniger juristischer Kenntnisse, sodass vereinfacht jeder durchschnittliche Mensch diesen bedienen kann. Mittels des Datenschutzerklärungs- Generators ist für den Verwender, die Erstellung einer erwünschten Datenschutzerklärung, möglich.
Aktualisierungsmaßnahmen bei Datenschutzerklärungen
Für die gesamten Geschäftskunden, aus allen Fachgebieten findet der DSE-Generator, eine fachkundige Lösung. Die Verwendung der erstellten Datenschutzerklärung, ist fristlos. Bedarf jedoch vor der Inbetriebnahme sowie alle 3 bis 6 Monate einer Überprüfung auf den tatsächlichen Anwendungsfall sowie eine eventuelle Aktualisierung an neue Regelungen, durch den Verantwortlichen.
Kostenfreie Version zur Erstellung von Datenschutzerklärungen
Mustertexte, welche über den DSE-Generator errichtet worden sind, stehen den Kunden des Generators mit enthaltenen Informationen kostenlos für die Nutzung, zur Verfügung. Aber nur mit der Bedingung, dass Links zu unserer eigenen Seite sowie zu unseren Partnerseiten, in funktionsfähiger Form so hinzugefügt und entnommen werden. Für weitere Informationen dient die Kunden AGB. Durch den Datenschutzbeauftragten sind Datenschutzerklärungen, welche fertig errichtet worden sind, auf ihre Aktualität bzw. Anpassung an die neu in Kraft getretene DSGVO und der DSG Schweiz zu kontrollieren und ggf. anzupassen.
Positive Rückmeldungen zu erstellten Datenschutzdokumenten
Eine Menge an Dokumenten wurden mit dem DatenBuddy.de-Generator erstellt und auf vielen Webseiten sowie Online-Shops veröffentlicht. Auf Google wurden unter Anderem die generierten Dokumente bzw. der Generator oft mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Erleichterung mit dem kostenfreien Muster
Die kostenfreie Muster- Datenschutzerklärung gewährt die zeitlich unbegrenzte Nutzung der Module in den Ländern wie Österreich, Schweiz und Deutschland. Die Nutzung dieses kostenlosen Musters ist in der Regel auch für die Social Media geeignet.
Kostenfreier Teil Generators
Die kostenfreie Version des Datenschutzerklärungs- Generators ist nur für gewisse Länder verfügbar, diese sind; Deutschland, Schweiz und Österreich. In dieser kostenfreien Version sind folgende Dienstleistungen enthalten; über 100 kostenfreie Module unter anderem insbesondere für Google Analytics und einige Anbieter für Newsletter. Weiter ist keine Anmeldung oder ein Abonnement nötig, bei Erstellung der Datenschutzerklärung ist eine Livetextvorschau möglich, die erstellte Datenschutzerklärung kann für unbegrenzte Zeit genutzt werden wenn der Hinweislink auf die Webseite sowie für Partnerseiten.
Kostenpflichtiger Teil des DSE-Generators
Der kostenpflichtige Teil des Datenschutzerklärungs- Generators kostet 19,-€ inkl. USt. Diese Version beinhaltet alles an Dienstleistungen, was die kostenlose Version beinhaltet und darüber hinaus noch zusätzliche Dienstleistungen. Die zusätzlichen Leistungen wären:
Die freie Verwendung des Datenschutzmuster-Dokumentationssiegels als PDF- oder Word-Datei sowie Verwendung des generierten Musterstextes.
Der Mustertext ist anwaltlich von AID24 geprüft worden. Die Geltung des Kunden- AGBs ist weiterhin zu beachten.
FAQs
Benötigt man eine in der Schweiz?
Ja, gemäß Artikel 19 des Schweizer DSG und der DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu erstellen und zu veröffentlichen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Unser Generator hilft dabei, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihre Website zu erstellen.
Wer errichtet mir eine?
Für die Unternehmen sind die Datenschutzerklärungen von Rechtsexperten (z.B. ein Rechtsanwalt) aber auch durch Datenschutzbeauftrage zu errichten. Mithilfe Datenschutzerklärungs- Generatoren ist die Errichtung einer Datenschutzerklärung ebenso möglich.
Kann man eigenständig eine erstellen?
Ja, Webseitenbetreiber können mit unserem DSE-Generator eine eigene Datenschutzerklärung kreieren. Dabei sollten sie die Anforderungen der DSGVO und des Schweizer Datenschutzgesetzes beachten. Für eine rechtssichere Erstellung ist jedoch ein gewisses juristisches Verständnis erforderlich.
Ist eine Anzeige gegen eine Person wegen Datenschutzverletzung möglich?
Bei Datenschutzverletzungen können sowohl Betroffene als auch Verantwortliche Anzeige erstatten. Gemäß Artikel 33 der DSGVO müssen Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
Was geschieht, wenn man keine besitzt?
Die Unvollständigkeit oder das Fehlen einer Datenschutzerklärung stellt einen Verstoß gegen die Informationspflichten aus Artikel 13 oder Artikel 14 der DSGVO dar. Die mögliche Sanktion für diese Betreiber ist ein Bußgeld durch die Aufsichtsbehörde i.H.v. 20 Mio. EUR oder der Betrag für die 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sowie Schadenersatzzahlungen an Betroffene, bei Vorliegen eines Schadens. Ein Verstoß gegen Artikel 19 DSG kann ein Bußgeld i.H.v. 250.000 CHF betragen.
Hat die DSGVO eine Gültigkeit in der Schweiz?
Unmittelbar gilt die DSGVO seit dem 25. März in der ganzen EU, also in allen Mitgliedstaaten, jedoch auch seit dem 20. Juli 2018 in den EWR- Staaten; Island, Norwegen und Liechtenstein. Schweiz ist weder ein EWR-Staat noch ein EU-Staat. Sie gehört der Europäischen Freihandelszone (EFTA) an. Die DSGVO gilt daher nicht unmittelbar in Schweiz. Nur wenige Bestimmungen der DSGVO gelten für unionsfremde Länder. Die Schweiz hat jedoch ihr eigenes Datenschutzgesetz, nämlich das Bundesgesetz über Datenschutz (DSG). Außerdem müssen Schweizer Unternehmen die keine Dienstleistungen oder Waren an Personen in der EU anbieten, nicht die DSGVO einhalten.
Gibt es eine Verpflichtung?
Ja, die Anfertigung einer Datenschutzerklärung ist sowohl nach der DSGVO als auch nach dem Schweizer DSG eine gesetzliche Pflicht, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Wann ist keine Nötig?
Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, ist immer eine Datenschutzerklärung Pflicht. Wenn sogar keine Verarbeitung oder Erhebung personenbezogener Daten vorliegt, sollte trotzdem für sicherheitszwecke, eine Datenschutzerklärung errichtet werden. Dies ist damit zu begründen, dass der Webseiten Server lediglich Daten erhebt und speichert. Bei diesen Daten handelt es sich um Server Logfiles, welche IP- Adressen beinhalten. Die IP- Adresse gehört jedoch zu den Nutzerdaten. Folglich resultiert daraus, dass Datenschutzerklärungen gelegentlich vorliegen sollten.
Wie kann man eine erstellen?
Eine erstellte Datenschutzerklärung kann man auf verschiedene Weisen erstellen. Eine Möglichkeit ist, einen Datenschutzerklärungs- bzw. einen Generator zu verwenden. Diese Generatoren bieten vorgefertigte Vorlagen, die an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden können. Eine andere Möglichkeit wäre, die erstellte Datenschutzerklärung einem Rechtsexperten oder Datenschutzbeauftragten zu überlassen.
Wann liegt ein Datenschutzverstoß vor?
Der Datenschutzverstoß beeinträchtigt den Schutz der personenbezogenen Daten und kann erst bei Vorliegen von bestimmten Fällen, bejaht werden. Ein unrechtmäßiges ‘‘Herankommen‘‘ an personenbezogene Daten, wodurch diese Daten gespeichert, bearbeitet sowie verloren gegangen, beseitigt, geändert sogar veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, bejaht den Datenverstoß. Denn schließlich ist der Schutz nach dem Herankommen an den personenbezogene Daten, nicht mehr gewahrt. Auch das Herkommen und der Zugang an Personalien, welcher nicht in absichtsvoller Weise erfolgte, löst einen Datenschutzverstoß aus.
Was bedeutet das neue DSG Schweiz für Privatpersonen?
Nur natürliche Personen sind vom sachlichen Anwendungsbereich umfasst. Das Auskunftsrecht stellt eine große Wichtigkeit dar, dieser ist jeweils in Artikel 25 DSG geregelt. Privatpersonen werden über die Anwendung ihrer Personalien unterrichtet, jedoch nur wenn diese dies Erfragen. Da erscheint die Auskunftspflicht gerade für Personen aus anderen Ländern für sehr günstig, denn ein deutscher Bürger hat in der Schweiz, durch das DSG, wenn er eine Dienstleistung oder Ware aus der Schweiz erwirbt, das Recht darüber unterrichtet zu werden, was mit seinen Personalien überhaupt geschieht. Dieses Recht gilt für alle Bürger aus den verschiedenen Ländern, die ein Produkt oder eine Dienstleistung von einem Unternehmen, in der Schweiz erwerben.
Wie wirken sich die Datenschutzbestimmungen auf Schweizer Unternehmen in der EU aus?
Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen die DSGVO einhalten und einen Vertreter in der EU benennen, wie in Artikel 27 der DSGVO gefordert.
Ist in der DSG Schweiz eine Dokumentationspflicht enthalten?
Die Verzeichnispflicht für die Bearbeitung von Personalien ist in der DSG enthalten, dieser ist lediglich eine bestimmte Dokumentationspflicht. Das Verzeichnis beinhaltet die Bearbeitung von Personalien von den Auftraggebern, Mitarbeitern und Einzelpersonen. Diese Pflicht ist in Art.12 nDSG i.V.m. Art.4 bis 6 DSV normiert. Was das Verzeichnis alles inhaltlich enthalten muss, ist in Art.12 Abs.2 nDSG vorgegeben.
Sind Datenschutzrichtlinien Pflichten für Schweizer Unternehmen
Die Datenschutzerklärung gehört zu den Pflichten , für Schweizer Unternehmen. Diese Pflicht ist nämlich aus Artikel 12, 16, 18 und 19 nDSG zu entnehmen. Alle Unternehmen, die die Bearbeitung von Personalien vornehmen, fallen in den Anwendungsbereich des Anfertigungspflicht einer Datenschutzerklärung. Es sind fast keine Unternehmen von der Pflicht ,,der Anfertigung einer Datenschutzerklärung‘‘ befreit, denn auch wenn Unternehmen selbst davon ausgehen, dass sie keine Personalien speichern oder verarbeiten, befinden sie sich trotzdem in der Datenverarbeitung von Personalien. Dies ist der Fall, da die Unternehmen gelegentlich, einen Server nutzen, der Personalien selbstständig speichert.
Auf wen ist das DSG Schweiz anwendbar?
Personen und Bundesorgane, die in der Schweiz Dienste anbieten, müssen die Vorschriften des Datenschutzgesetzes (DSG) befolgen. Das ist in Artikel 2 Absatz 1 DSG (CH) festgelegt.
Wie sorgt unser Datenschutz-Tool für DSGVO-Konformität?
Die Datenschutzgrundsätze sind für Unternehmen bzw. Webseitenbetreiber wichtig, um die Anforderungen des Datenschutzgesetzes zu erfüllen. Sie legen dar, welche Personalien bei der Anwendung der Webseite erfasst werden, wie sie verwendet werden und welche Rechte die Nutzer haben. Ein DSE-Generator kann Unternehmen dabei helfen, eine individuelle Datenschutzrichtlinie zu erstellen. Dieser DSE-Generator berücksichtigt die Bedürfnisse und Anforderungen verschiedener Unternehmen und Branchen der Dienste. Dabei ist die Datenschutzrichtlinie nicht nur für Unternehmen in Schweiz relevant, sondern auch für solche in der gesamten EU. Die Anfertigung einer Datenschutzrichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um den rechtlichen Anforderungen im Bereich Datenschutz gerecht zu werden. Die Richtlinie sollte alle relevanten Informationen enthalten, einschließlich der Benutzung von Cookies, der Erfassung von Personalien wie eMail-Adresse und IP-Adressen, und der Informationspflicht gegenüber dem Nutzer. Unternehmen, die Personalien ihrer Nutzer verarbeiten, sollten besonders darauf achten, dass ihre Datenschutzrichtlinien den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen. Dies schafft Vertrauen bei den Betroffenen und zeigt, dass das Unternehmen die Privatsphäre ernst nimmt. Es ist ratsam, die Datenschutzrichtlinie regelmäßig zu aktualisieren, um Änderungen in den Datenschutzgesetzen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Webseite oder das Webangebot weiterhin rechtskonform ist.
Regelungsinhalt der DSG Schweiz, was beinhaltet es?
Das DSG regelt die Anwendung über personenbezogene Daten. Es beinhaltet Vorschriften für die Rechte und Pflichten von Datenschutzverantwortlichen und Auftragsverarbeitern. Zudem regelt es auch die Rechte von Betroffenen, es sieht für Datenschutzverstöße Sanktionen vor. In der allgemeinen Zusammenfassung regelt es alles, was für die datenschutzkonforme Datenverarbeitung maßgeblich ist.