Datenschutzerklärung-Generator (Schweiz) kostenlos für Ihre Website – mit DSG Schweiz 2023 und DGSVO
Datenschutz-Generator mit DSG Schweiz 2023 und DSGVO
Der Datenschutz-Generator für Ihre Website berücksichtigt die Datenschutz-Grundverordnung und die neuen Regelungen des Datenschutzgesetzes 2023 der Schweiz. Bei den gesamten Modulen handelt es sich um anwaltlich erstellte Mustertexte, welche anwaltlich erstellt worden sind von der AID24 Rechtsanwaltskanzlei – RA Scholze. Die Erstellung der gesamten Module des Generators beinhaltet die Anforderungen für Websites. Die Erstellung erfolgte durch IT-, Recht-, Datenschutz- und Informationssicherheits-Experten.
Kostenlose Basisversion
- Vorschau von Text live, während der Datenschutzerklärung-Erstellung
- kostenlose Nutzung ohne Zahlungsverpflichtung oder Abo
- unbegrenzte fristlose Nutzung auf Ihrer Webseite
- ca. 100 Module zu ca. 250 Diensten wie Webhosting, Websiteanalyse usw.
- PDF oder Word- Datei herunterladbar
- für den Betrieb von Websites kostenlos nutzbar
- Mustertexte für Generator erstellt durch AID24 Rechtsanwaltskanzlei
- Musterinhalte- und Module von zertifizierten Datenschutzbeauftragten und zertifiziertem Informationssicherheitsbeauftragten überprüft
Die über den Generator erstellten Texte können kostenlos genutzt werden – soweit die eingefügten Do-Follow-Links zu unseren Webseiten und Partnerseiten übernommen werden, siehe § 8 Kunden-AGB. Die Verwendung des mit dem Generator erstellten Mustertextes erfolgt auf eigenes Risiko siehe § 15 Kunden-AGB.
Datenschutzsiegel für nur 19 € optional zur Basisversion
Für nur 19 € inkl. USt. wird die Verwendungsmöglichkeit des DatenBuddy.de-Datenschutzmusterdokumente-Siegels für Ihr Unternehmen angeboten.
Schutz für Ihre Webseiten-Besucher
Für die Erstellung einer datenschutzkonformen Datenschutzerklärung, sowie für den Schutz des eigenen Online-Marketings und Online- Geschäfts bzw. Online- Shops dient der Datenschutzerklärungs-Generator um der gesetzlich festgelegten Informationspflicht welche die notwendigen Angaben zu Personendaten gegenüber betroffenen Personen fordert.
Datenschutzerklärung - Schnell und ohne bestimmte Vorkenntnisse
In kurzer Zeit ist es möglich eine Datenschutzerklärung für die eigene Webseite zu erstellen, ca. einige Minuten. Der Datenschutzerklärungs- Generator bedarf weniger juristischer Kenntnisse, sodass vereinfacht jeder durchschnittliche Mensch diesen bedienen kann. Mittels des Datenschutzerklärungs- Generators ist für den Verwender, die Erstellung einer erwünschten Datenschutzerklärung, möglich.
Aktualisierungsmaßnahmen
Für die gesamten Geschäftskunden, aus allen Fachgebieten findet der Datenschutzerklärungs-Generator, eine fachkundige Lösung. Die Verwendung der erstellten Datenschutzerklärung, ist fristlos. Bedarf jedoch vor der Inbetriebnahme sowie alle 3 bis 6 Monate einer Überprüfung auf den tatsächlichen Anwendungsfall sowie eine eventuelle Aktualisierung an neue Regelungen, durch den Verantwortlichen.
Kostenfreie Version
Mustertexte, welche über den Datenschutzerklärungs-Generator errichtet worden sind, stehen den Kunden des Generators kostenlos für die Nutzung, zur Verfügung. Aber nur mit der Bedingung, dass Links zu unserer eigenen Seite sowie zu unseren Partnerseiten, in funktionsfähiger Form so hinzugefügt und entnommen werden. Für weitere Informationen dient die Kunden AGB. Durch den Datenschutzbeauftragten sind Datenschutzerklärungen, welche fertig errichtet worden sind, auf ihre Aktualität bzw. Anpassung an die neu in Kraft getretene DSGVO und der DSG Schweiz zu kontrollieren und ggf. anzupassen.
Gute Feedbacks zu generierten Datenschutz-Generator-Dokumenten
Eine Menge an Dokumenten wurden mit dem DatenBuddy.de-Generator erstellt und auf vielen Webseiten sowie Online-Shops veröffentlicht. Auf Google wurden unter Anderem die generierten Dokumente bzw. der Generator oft mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Erleichterung mit der kostenfreien Muster-Datenschutzerklärung
Die kostenfreie Muster- Datenschutzerklärung gewährt die zeitlich unbegrenzte Nutzung der Module in den Ländern wie Österreich, Schweiz und Deutschland. Die Nutzung dieses kostenlosen Musters ist in der Regel auch für die Social Media geeignet.
Kostenfreie Version des Generators
Die kostenfreie Version des Datenschutzerklärungs- Generators ist nur für gewisse Länder verfügbar, diese sind; Deutschland, Schweiz und Österreich. In dieser kostenfreien Version sind folgende Dienstleistungen enthalten; über 100 kostenfreie Module unter anderem insbesondere für Google Analytics und einige Anbieter für Newsletter. Weiter ist keine Anmeldung oder ein Abonnement nötig, bei Erstellung der Datenschutzerklärung ist eine Livetextvorschau möglich, die erstellte Datenschutzerklärung kann für unbegrenzte Zeit genutzt werden wenn der Hinweislink auf die Webseite sowie für Partnerseiten.
Kostenpflichtige Version des DSE-Generators
Die kostenpflichtige Version des Datenschutzerklärungs- Generators kostet 19,-€ inkl. USt. Diese Version beinhaltet alles an Dienstleistungen, was die kostenlose Version beinhaltet und darüber hinaus noch zusätzliche Dienstleistungen. Die zusätzlichen Leistungen wären:
Die freie Verwendung des Datenschutzmuster-Dokumentationssiegels als PDF- oder Word-Datei sowie Verwendung des generierten Musterstextes.
Der Mustertext ist anwaltlich von AID24 geprüft worden. Die Geltung des Kunden- AGBs ist weiterhin zu beachten.
FAQs
Benötigt man eine Datenschutzerklärung in der Schweiz?
Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter sind dazu verpflichtet eine Datenschutzerklärung zu errichten als auch öffentlich bekannt zu machen, wenn sie von Betroffenen, die personenbezogene Daten verarbeiten, gem. Art. 19 DSG Schweiz.
Wer errichtet mir eine Datenschutzerklärung?
Für die Unternehmen sind die Datenschutzerklärungen von Rechtsexperten (Rechtsanwälten) aber auch durch Datenschutzbeauftrage zu errichten. Mithilfe Datenschutzerklärungs- Generatoren ist die Errichtung einer Datenschutzerklärung ebenso möglich.
Ist die selbstständige Errichtung einer Datenschutzerklärung möglich?
Verpflichtet für die Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite, sind alle Betreiber, gem. Art. 13 DSGVO für die EU und Art. 19 DSG Schweiz für die Schweiz. Bei der Frage, ob der Betreiber selbst eine Datenschutzerklärung errichten kann ist mit ,,Ja, aber..‘‘ zu beantworten. Der Betreiber kann in der Tat seine eigene Datenschutzerklärung errichten, jedoch muss er ein bestimmtes rechtliches Wissen aufweisen, denn er muss die Datenschutzerklärung an die Datenschutzgesetze anpassen bzw. bei der Errichtung die Vorgaben der Datenschutzgesetze beachten. Sicherer ist die Errichtung durch einen Datenschutzerklärungsgenerator mit Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt.
Ist eine Anzeige gegen eine Person wegen Datenschutzverletzung möglich?
Wenn eine Datenschutzverletzung vorliegt, ist auch eine Anzeige gegenüber der Person, die dieses begangen hat, auch möglich. Betroffene als auch Verantwortliche können die Verletzung des Datenschutzes anzeigen. An die Datenschutzbehörde zeigt der Verantwortliche eine ihm selbst geläufige Verletzung im Datenschutzrecht. Die Frist beträgt binnen 72 Std., gem. Art.33 DSGVO. Der Betroffene zeigt die Verletzung, jedoch dem Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Unternehmens oder auch der Aufsichtsbehörde, an.
Was geschieht, wenn man keine Datenschutzerklärung besitzt?
Die Unvollständigkeit oder das Fehlen einer Datenschutzerklärung stellt einen Verstoß gegen die Informationspflichten aus Art. 13 oder Art. 14 DSGVO dar. Die mögliche Sanktion für diese Betreiber ist ein Bußgeld durch die Aufsichtsbehörde i.H.v. 20 Mio. EUR oder der Betrag für die 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sowie Schadenersatzzahlungen an Betroffene, bei Vorliegen eines Schadens. Ein Verstoß gegen Art. 19 DSG Schweiz kann ein Bußgeld i.H.v. 250.000 CHF betragen.
Hat die DSGVO eine Gültigkeit in der Schweiz?
Unmittelbar gilt die DSGVO seit dem 25. März in ganz EU, also in allen Mitgliedstaaten, jedoch auch seit 20. Juli 2018 in den EWR- Staaten; Island, Norwegen und Liechtenstein. Schweiz ist weder ein EWR-Staat noch ein EU-Staat. Sie gehört der Europäischen Freihandelszone (EFTA) an. Die DSGVO gilt daher nicht unmittelbar in Schweiz. Nur wenige Bestimmungen der DSGVO gelten für unionsfremde Länder. Die Schweiz hat jedoch ihr eigenes Datenschutzgesetz, nämlich das Bundesgesetz über Datenschutz (DSG Schweiz).
Ist eine Datenschutzerklärung als eine Pflicht anzusehen?
Wenn es um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geht, ist die Erstellung einer Datenschutzerklärung stets eine Pflicht! Diese Pflicht ist gesetzlich auch vorgeschrieben, und zwar in Art. 13 DSGVO und in Art. 19 DSG Schweiz.
Wann ist eine Datenschutzerklärung für eine Seite nicht nötig?
Bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, ist immer eine Datenschutzerklärung Pflicht. Wenn sogar keine Verarbeitung oder Erhebung von personenbezogenen Daten vorliegt, sollte trotzdem für sicherheitszwecke, eine Datenschutzerklärung errichtet werden. Dies ist damit zu begründen, dass der Webseiten Server lediglich Daten erhebt und speichert. Bei diesen Daten handelt es sich um Server Logfiles, welche IP- Adressen beinhalten. Die IP- Adressen weisen sich jedoch als personenbezogene Daten, auf. Folglich resultiert daraus, dass Datenschutzerklärungen gelegentlich vorliegen sollten.
Wie kann man eine Datenschutzerklärung erstellen?
Datenschutzerklärungs- Generatoren helfen dir dabei, eine eigene Datenschutzerklärung zu errichten. Das ist jedoch nicht die einzige Lösung. Ein Rechtsexperte oder Datenschutzbeauftragter kann ebenfalls eine errichten.
Wann kann ein Datenschutzverstoß bejaht werden?
Der Datenschutzverstoß beeinträchtigt den Schutz der personenbezogenen Daten und kann erst bei Vorliegen von bestimmten Fällen, bejaht werden. Ein unrechtmäßiges ‘‘Herankommen‘‘ an personenbezogenen Daten, wodurch diese Daten gespeichert, bearbeitet sowie verloren gegangen, beseitigt, geändert sogar veröffentlicht oder weitergegeben werden an Dritte, bejaht den Datenverstoß. Denn schließlich ist der Schutz nach dem Herankommen an den Daten, nicht mehr gewahrt. Auch das Herkommen und der Zugang an personenbezogenen Daten, welcher nicht in absichtsvoller Weise erfolgte, löst einen Datenschutzverstoß aus.
Was bedeutet das neue DSG Schweiz für Kunden?
Nur natürliche Personen sind vom sachlichen Anwendungsbereich umfasst. Das Auskunftsrecht stellt eine große Bedeutung dar, dieser ist jeweils in Art.25 DSG Schweiz geregelt. Kunden werden über die Verwendung ihrer privaten Daten unterrichtet, jedoch nur wenn Kunden dies Erfragen. Da erscheint die Auskunftspflicht gerade für Bürger aus anderen Ländern für sehr günstig, denn ein deutscher Bürger hat in der Schweiz, durch die DSG Schweiz, wenn er eine Dienstleistung oder Ware aus der Schweiz erwirbt, das Recht darüber unterrichtet zu werden, was mit seinen personenbezogenen Daten überhaupt geschieht. Dieses Recht gilt für alle Bürger aus den verschiedenen Ländern, die ein Produkt oder eine Dienstleistung von einem Unternehmen, in der Schweiz erwirbt.
Welche Bedeutung hat die DSGVO für schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind?
Unternehmen unbeachtlich aus welchem Land ihr Ursprung ist, sobald sie in der EU tätig sind und Tätigkeiten wie die Abschließung von Geschäften nachgehen, so müssen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter (wenn das Unternehmen einen besitzt) einen Vertreter in der EU bezeichnen. So gibt dies der Art. 27 DSGVO vor.
Ist in der DSG Schweiz eine Dokumentationspflicht enthalten?
Die Verzeichnispflicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist in der DSG Schweiz enthalten, dieser ist lediglich eine bestimmte Dokumentationspflicht. Das Verzeichnis beinhaltet die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von den Auftraggebern, Mitarbeitern und Kunden. Diese Pflicht ist in Art.12 nDSG i.V.m. Art.4 bis 6 DSV normiert. Was das Verzeichnis alles inhaltlich enthalten muss, ist in Art.12 Abs.2 nDSG vorgegeben.
Gehört die Datenschutzerklärung zu den Pflichten der Schweizer Unternehmen?
Die Datenschutzerklärung gehört zu den Pflichten dazu, für Schweizer Unternehmen. Diese Pflicht ist nämlich aus Art. 12, 16, 18 und 19 nDSG zu entnehmen. Alle Unternehmen, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vornehmen, fallen in den Anwendungsbereich des Anfertigungspflicht einer Datenschutzerklärung. Es sind fast keine Unternehmen von der Pflicht ,,der Anfertigung einer Datenschutzerklärung‘‘ befreit, denn auch wenn Unternehmen selbst davon ausgehen, dass sie keine personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten, befinden sie sich trotzdem in der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies ist der Fall, da die Unternehmen gelegentlich, einen Server nutzen, der personenbezogene Daten aus sich selbst her speichert.
Auf wen ist das DSG Schweiz anwendbar laut Gesetz?
Vorschriften von der DSG Schweiz sind von privat Personen und Bundesorganen zu befolgen, so in Art. 2 Abs. 1 DSG normiert.
Regelungsinhalt der DSG Schweiz, was beinhaltet es?
Die DSG Schweiz beinhaltet Vorschriften für die Rechte und Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern. Zudem regelt es auch die Rechte von Betroffenen, es sieht für Datenschutzverstöße Sanktionen vor. In der allgemeinen Zusammenfassung regelt sie alles, was für die datenschutzkonforme Datenverarbeitung maßgeblich ist.