Der Anbieter beschreibt den Ablauf zum AV-Vertrag auf seiner Website wie folgt:
„Jeder Kunde kann bzw. muss alle unter seiner Kundennummer von ihm bei uns als Webhoster geführten Verträge auf zwei Wegen mit uns abschließen.
Der leichteste Weg ist der Abschluss über seinen Kundenzugang mit Benutzerkennung und Passwort über das Menü „Stammdaten“ in der MembersArea (vertragliche Verwaltung). Hier können unsere Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Anlage 1 und 2 erstellen und mit uns in einem elektronischen Format abschließen. Das nach Absendung des Formulars erstellte PDF wird mit Ihrem Namen und Ihrer Kundennummer individualisiert und steht Ihnen hier dauerhaft zur Einsicht zur Verfügung. Dieses PDF-Dokument wird also nicht unterschrieben, enthält aber alle individualisierenden Details zum Vertrag.
Vertragsabschlüsse mittels elektronischem Format vor dem 25.05.2018 erfolgen aus formellen Gründen erst mit Wirkung ab dem 25.05.2018.
Der umständliche Weg ist der Vertragsabschluss auf dem Postweg mittels einer jeweiligen Originalunterschrift auf unserem Vertragstext (Zeichnung durch Auftraggeber und Auftragnehmer).
Der Kunde kann sich für den einen oder den anderen Weg entscheiden. Verlangt der Kunde den Abschluss auf schriftlichem Weg, verlangen wir die Vergütung unseres Zusatzaufwandes mittels einer Postpauschale.
Für Webhosting-Verträge, die zu einer neuen Kundennummer ab dem 25.05.2018 abgeschlossen werden, geschieht der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zugleich mit dem Webhosting-Vertrag „in einem Zug“ durch Anklicken der entsprechenden Checkboxen. Das von uns bereit gehaltene elektronische Format ist dann die Regel.“
Quelle: https://all-inkl.com/wichtig/faq/#faq_auftragsverarbeitung