Was Du über Colorhost wissen solltest
Colorhost entwickelt für Dich Internetseiten, Pakete für deine Homepage + Webbaukästen, Serverkonfliktlösungen für Business- und Privatkunden und Online-Speicher.
Warum muss man ein AV-Vertrag mit Colorhost festsetzen?
Wenn Du in Deiner Firma Colorhost in Auftrag stellst, werden sicherlich personenbezogene Daten (wie beispielsweise von Kunden) vom Web Hoster im Auftrag Deines Unternehmens verarbeitet. In diesem Fall ist Colorhost bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten weisungsgebunden. Gemäß Art. 28 DSGVO ist somit ein Auftragsverarbeitervertrag zwischen Deiner Firma und Colorhost abzuschließen.
Woher kriege ich einen AV-Vertrag ?
Du kannst Colorhost über die Kontaktseite anfragen. Bitte siehe die Hinweise zum Vertragsschluss auf dieser Seite.
Unter was fällt „Auftragsverarbeitung“ beim Webhosting? (ADV, DSGVO)
Die wichtigste Aufgabe des Webhosting-Dienstleisters ist es, dem Kunden Rechenkapazitäten auf den an das Internet angeknüpften Servern bereitzustellen. Die Hoster stellen sicher, dass die Speicherplätze, online im Internet gehalten, administriert und gewartet werden. Werden vom Kunden personenbezogene Dateien auf dem ihm überlassenen Speicherplatz hochgeladen, dann wird es auf dem Speicherplatz zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden oder Endkunden dieses Kunden kommen. Angenommen der Webhoster hilft dem Kunden in solchen Verarbeitungsverläufen, wie beispielsweise ein Backup zu erstellen, Datenbanken zu reparieren oder löschen, erfolgt es nicht für eigene Ziele des Hosters, sondern nur für die Ziele des Kunden. Ebendeswegen, dass der Hoster im Auftrag des Kunden handelt, ist er ein Auftragsdatenverarbeiter nach Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung.