SpaceHost - Auftragsverarbeitung? Wird AV-Vertrag, DPA bzw. SCCs angeboten?

Dienst & Anbieter

SpaceHost

SpaceHost
Ottobrunner Str. 28
82008 Unterhaching

Sitz des Anbieters / Unternehmens:

Deutschland

Datenverarbeitende Beziehung:

Auftragsverarbeiter ¹

¹ vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall

AV-Vertrag / DPA angeboten?

Ja
Link zur Datenschutzerklärung:
Quelle für diesen Eintrag:

Letzte Bearbeitung

16.09.2021 17:56 Uhr

Hinweise zum Vertragsschluss: ¹

Für den AVV den Anbieter kontaktieren.

¹ vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall

Was ist SpaceHost?

SpaceHost ist ein Anbieter für Domains, Homepage-Pakete, Serverlösungen für Privat- und Businesskunden, Webhosting, Webbaukasten und Online-Speicher.

Warum ist ein AV-Vertrag mit SpaceHost notwendig?

Falls Du in Deiner Organisation SpaceHost einsetzt, werden vermutlich personenbezoge Daten (z.B. von Kunden) von SpaceHost im Auftrag Deiner Organisation verarbeitet. Der Anbieter ist in der Verarbeitung weisungsgebunden. Laut Art. 28 DSGVO ist somit ein Auftragsverarbeitervertrag zwischen Deiner Organisation und SpaceHost zu schließen.

Stellt SpaceHost einen AV-Vertrag bereit?

Ja, SpaceHost bietet ein AV-Vertrag auf E-Mail-Anfrage an. Bitte beachte die Hinweise zum Vertragsschluss auf dieser Seite.

Was bedeutet „Auftragsverarbeitung“ beim Webhosting? (ADV, DSGVO)

Die Hauptaufgaben des Webhosting-Dienstleisters ist es, dem Kunden Rechenkapazitäten auf den an das Internet angeknüpften Servern bereitzustellen. Der Webhoster stellt sicher, dass die Speicherplätze, online im Internet gehalten, administriert und gewartet werden. Werden vom Kunden personenbezogene Daten auf dem ihm überlassenen Speicherplatz hochgeladen, dann kommt es auf dem Speicherplatz zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden oder Endkunden dieses Kunden. Falls der Webhoster dem Kunden in solchen Verarbeitungsverläufen behilflich ist, wie in etwa ein Backup zu erstellen, Datenbanken zu reparieren oder löschen, erfolgt es nicht für eigene Zwecke des Webhosters, sondern einzig für die Ziele des Kunden. Dadurch, dass der Webhoster ausnahmslos im Auftrag des Kunden handelt, ist er ein Auftragsdatenverarbeiter gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung.

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