Webhoster - Auftragsverarbeitung? Wird AV-Vertrag, DPA bzw. SCCs angeboten?

Dienst & Anbieter

Webhoster

webhoster.de AG
Zum Haunert 22
59519 Möhnesee

Sitz des Anbieters / Unternehmens:

Deutschland

Datenverarbeitende Beziehung:

Auftragsverarbeiter ¹

¹ vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall

AV-Vertrag / DPA angeboten?

Ja
Link zur Datenschutzerklärung:
Quelle für diesen Eintrag:

Letzte Bearbeitung

15.12.2025 09:31 Uhr

Hinweise zum Vertragsschluss: ¹

  1. AVV als PDF herunterladen
  2. AVV ausfüllen und dem Anbieter zusenden

¹ vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall

Was ist Webhoster?

Webhoster erstellt für Sie Domains, Homepage-Pakete, Serverlösungen für Privat- und Businesskunden, Webhosting, Webbaukasten und Online-Speicher.

Warum ist ein AV-Vertrag mit Webhoster erforderlich?

Falls Du in Deinem Unternehmen Webhoster beauftragst, werden wahrscheinlich personenbezogene Daten (z.B. von Kunden) von Webhoster im Auftrag Deiner Organisation verarbeitet.

Der Anbieter ist in der Verarbeitung weisungsgebunden.

Laut Art. 28 DSGVO ist somit ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Deiner Organisation und Webhoster zu schließen.

Stellt Webhoster einen AV-Vertrag bereit?

Ja, Webhoster bietet einen AV-Vertrag als PDF zum Download bereit. Dieser muss von beiden Parteien ausgefüllt und unterschrieben werden.

Bitte beachte die Hinweise zum Vertragsschluss auf dieser Seite.

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