NX Urheberrechtsverletzung: Unlizenzierte Nutzung
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In der heutigen digitalisierten Geschäftswelt sehen sich Unternehmen zunehmend mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, insbesondere wenn es um die nicht autorisierte Nutzung urheberrechtlich geschützter Software geht. Besonders häufig beschäftigen uns Fälle, bei denen eine nx urheberrechtsverletzung vorliegt und Unternehmen entsprechende Abmahnungen erhalten haben.
Rechtsgrundlage: Wann ist Software urheberrechtlich geschützt?
Damit Ansprüche aus dem Urheberrecht überhaupt geltend gemacht werden können, muss das betroffene Objekt als „Werk“ im Sinne des Gesetzes eingestuft werden. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG fallen Computerprogramme unter diesen Schutzschirm.
„Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme“
Im Falle einer Software mit Werkcharakter wird das Programm in einer Gestallt gem. §69a Abs.1 UrhG geschützt.
„Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.“
Software wie Siemens NX wird dabei als persönliche geistige Schöpfung betrachtet. Das bedeutet: Sobald eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht ist, genießt das Programm umfassenden gesetzlichen Schutz vor unlizenzierter Vervielfältigung oder Nutzung. Das Urheberrechtsgesetz liefert somit das fundamentale Gerüst für die Forderungen, die im Rahmen einer Abmahnung erhoben werden.
Wann liegt eine NX 12 Urheberrechtsverletzung vor?
Eine NX Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn Siemens NX oder NX 12 ohne wirksame Lizenz genutzt, installiert oder vervielfältigt wird. Da Computerprogramme nach § 69a UrhG einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen, reicht oft schon die bloße unberechtigte Verwendung aus, um weitreichende Ansprüche der Gegenseite auszulösen. Grundlage hierfür sind die allgemeinen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes und die speziellen Vorschriften für Computerprogramme, insbesondere § 69a UrhG.
Ablauf bei Schreiben der Siemens Industry Software GmbH
Die Auseinandersetzung beginnt in der Regel damit, dass Ihre Firma eine formelle Mitteilung von der Siemens Industry Software GmbH erhält, welche behauptet, dass auf einem Ihrer Unternehmensrechner eine nicht ordnungsgemäß lizenzierte Software – etwa Siemens NX, NX 12 oder Solid Edge – identifiziert wurde. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt typischerweise per E-Mail, adressiert an die Geschäftsführung oder die allgemeine Verwaltung.
Während manche Schreiben zunächst als „Berechtigungsanfrage“ formuliert sind, treten andere bereits als explizite Abmahnung auf. Um den Druck zu erhöhen, werden Details wie die Software-Version, der betroffene Rechner und der Zeitraum der Nutzung oft sehr detailliert aufgeführt.
Diese Schreiben sind fast immer mit engen Fristen verbunden. Neben der Aufforderung zur Stellungnahme verlangt die SISW häufig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Häufig wird eine kostenpflichtige Nachlizenzierung angeboten – ein „Angebot“, um ein teures Gerichtsverfahren abzuwenden.
Man sollte sich jedoch bewusst sein: Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ist rechtlich kein Kavaliersdelikt. Das Gesetz sieht hierfür empfindliche Sanktionen vor, die im Ernstfall von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren reichen können.
Welche technischen Daten werden genannt?
Die Siemens Industry Software GmbH arbeitet mit spezialisierten Technologien, die es ihr ermöglichen sollen, Zugriffe von Ihrer Client‑E‑Maildomain oder IP‑Adresse auf ihre Server zu registrieren und so Nachweise für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung zu sammeln. Dem Schreiben sind häufig rechnerbezogene Informationen beigefügt, etwa Hostname, MAC‑Adressen, Version der Software, der Zeitpunkt des Beginns der unlizenzierten Nutzung sowie Hinweise auf die betroffene Organisation. Durch diese Daten soll das angeschriebene Unternehmen den konkreten Rechner identifizieren und die behauptete Nutzung der Software nachvollziehen können.
Wie Siemens von Verstößen erfährt
Häufig herrscht in Unternehmen Ratlosigkeit darüber, wie ein Softwarehersteller überhaupt von einer unlizenzierten Nutzung auf einem internen Rechner erfahren konnte. Die Antwort liegt in sogenannten „Phone-Home“-Funktionen. Moderne CAD-Lösungen wie Siemens NX sind mit Telemetrie-Mechanismen ausgestattet, die im Hintergrund – oft völlig unbemerkt – Datenpakete an die Server des Herstellers senden, sobald eine Internetverbindung besteht.
Dabei werden nicht nur technische Details zur Hardware (wie die MAC-Adresse oder der Hostname) übertragen, sondern auch Informationen darüber, ob eine gültige Lizenz vorliegt. Selbst wenn vermeintlich „gecrackte“ Versionen genutzt werden, greifen diese Sicherheitsmechanismen oft trotzdem und melden die unautorisierte Installation direkt an den Rechteinhaber. Für Unternehmen bedeutet das: Die Entdeckung ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis einer systematischen, digitalen Überwachung der Softwareintegrität.
Wenn der Vorwurf im Raum steht: Unlizenzierte Nutzung von Siemens NX
Ein Vorwurf wegen unlizenzierter Nutzung trifft Unternehmen meist unerwartet. Rechtlich gesehen geht es dabei um Fälle, in denen Siemens NX installiert wurde oder darauf zugegriffen wurde, obwohl keine ausreichende Lizenz vorlag – oder die Nutzung schlichtweg über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausging.
In den Schreiben, die uns aus der Praxis vorliegen, behauptet die Gegenseite regelmäßig, dass NX-Versionen auf Firmenrechnern aktiv waren, ohne dass eine gültige Lizenzierung nachgewiesen werden konnte. Besonders kritisch: Oft wird in diesen Schreiben betont, dass nach Ansicht der Gegenseite bereits das reine Vorhalten der Software auf einem System rechtliche Konsequenzen bis hin zur Strafbarkeit nach sich ziehen kann.
Prävention und verantwortungsvoller Umgang mit Softwarelizenzen
Eine vorausschauende Strategie ist für Unternehmen unerlässlich: Die unlizenzierte Nutzung von Siemens-NX-Software birgt erhebliche Haftungsrisiken, die bis hin zu existenzbedrohenden Forderungen reichen können. Die Siemens Industry Software GmbH überwacht die Einhaltung ihrer Bedingungen aktiv und verfolgt Verstöße konsequent.
Dabei zeigt die Praxis, dass Lizenzverstöße selten auf Vorsatz beruhen. Meist sind es organisatorische Versäumnisse, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich folgendes:
- eine strukturierte Verwaltung aller eingesetzten Softwarelizenzen,
- die zentrale Erfassung und laufende Aktualisierung sämtlicher erworbener Lizenzen,
- die regelmäßige Überprüfung der Nutzungsrechte sowie die Definition klarer interner Zugriffsbeschränkungen,
- eine vollständige Dokumentation aller Lizenzvereinbarungen, Nutzungsrechte und Laufzeiten,
- die Kontrolle von Nutzerzugängen, insbesondere bei Rollenwechseln oder dem Ausscheiden von Mitarbeitenden,
- die Schulung von IT- und Fachabteilungen im Umgang mit lizenzpflichtiger Software,
- sowie die frühzeitige Investition in ordnungsgemäße Lizenzen und qualifizierte rechtliche Beratung.
Darüber hinaus kann Technik hier auch als Schutzschild dienen: Integrierte Systeme wie Teamcenter bieten eine hervorragende Möglichkeit, den Zugriff auf CAD-Daten präzise zu steuern. So lässt sich von vornherein sicherstellen, dass nur berechtigte Nutzer mit der Software arbeiten, was das Risiko unbefugter Nutzungen im Arbeitsalltag massiv senkt.
Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt deutlich: Es ist wirtschaftlich sinnvoller, frühzeitig in saubere Lizenzstrukturen und eine fachkundige Beratung zu investieren, als später die Scherben einer Urheberrechtsverletzung aufzusammeln. Die Kosten und der Stress, die eine nachträgliche Regulierung verursacht, übersteigen den Aufwand einer proaktiven Absicherung bei Weitem.
Die lebenslange Falle der Unterlassungserklärung
Ein Kernpunkt jeder Abmahnung ist die Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Wer dieses Dokument voreilig in der Standard-Variante des Herstellers unterschreibt, geht eine Bindung ein, die oft über Jahrzehnte besteht.
Sollte durch ein IT-Versehen Monate oder Jahre später auf irgendeinem Rechner im Unternehmen erneut eine unlizenzierte Version auftauchen, wird sofort eine empfindliche Vertragsstrafe fällig – meist im hohen vier- oder fünfstelligen Bereich pro Verstoß. Hier gilt es, keine „Fakten zu schaffen“, sondern durch eine rechtlich geprüfte, modifizierte Unterlassungserklärung das Risiko für die Zukunft so gering wie möglich zu halten.
Außergerichtliche Lösung und Lizenzangebot
Die SISW bietet häufig die Option einer Nachlizenzierung an, um die unlizenzierte Nutzung zu legalisieren und gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Zugleich macht sie regelmäßig verschiedene urheberrechtliche Ansprüche geltend, darunter Unterlassungsforderungen, Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzforderungen. Meist wird verlangt, die betreffende Software umgehend zu löschen und die Deinstallation schriftlich zu bestätigen. Gleichzeitig wird eine oft kurz bemessene Frist gesetzt, um ein Angebot zur Nachlizenzierung anzunehmen. In vielen Fällen stehen bereits konkrete Schadensersatzforderungen oder Pauschalbeträge im Raum, mit denen die Angelegenheit – aus Sicht der SISW – abschließend geregelt werden soll.
Offenlegung von Daten und rechtliche Basis
Ein kritischer Punkt ist die Forderung der SISW, sämtliche mit der Software NX erstellten Daten und Inhalte offenzulegen. Rechtlich stützt sich das Unternehmen dabei auf das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Computerprogramme wie Siemens NX unter besonderen Schutz stellt. Betroffene sollten hier genau prüfen, in welchem Umfang sie zur Auskunft verpflichtet sind, bevor sie voreilig Fakten schaffen.
Die „Lizenzanalogie“ – Warum die Forderungen oft so hoch ausfallen
Wenn die Siemens Industry Software GmbH (SISW) Schadensersatz fordert, basiert die Berechnung meist auf der sogenannten Lizenzanalogie. Das bedeutet: Der Nutzer wird so gestellt, als hätte er von Anfang an einen ordnungsgemäßen Lizenzvertrag abgeschlossen. Das Problem für Betroffene: Der Hersteller legt hierbei oft die Listenpreise der umfangreichsten Software-Pakete zugrunde – inklusive aller Zusatzmodule – selbst wenn diese im Arbeitsalltag gar nicht genutzt wurden.
Zusätzlich können Aufschläge für die entstandenen Kontrollkosten oder Ermittlungsaufwände geltend gemacht werden. Ohne eine fachkundige Prüfung der tatsächlichen Nutzungsszenarien entstehen so Forderungen, die weit über den Marktwert der eigentlich benötigten Funktionen hinausgehen.
Handlungsempfehlung: Erstberatung und Unterstützung
Falls Sie eine Abmahnung oder ein Schreiben der Siemens Industry Software GmbH erhalten haben, ist besonnenes Handeln entscheidend. Wir raten dringend dazu, qualifizierten rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, bevor Sie auf E-Mails reagieren, Unterlassungserklärungen unterzeichnen oder Zahlungen leisten.
Die juristische Bewertung erfordert neben tiefgreifenden Kenntnissen im Urheber- und IT-Recht auch ein Verständnis für die technischen Prozesse hinter Produkten wie Siemens NX, Solid Edge oder Simcenter. Ein spezialisierter Fachanwalt kann im Rahmen einer Ersteinschätzung klären, ob die Ansprüche dem Grunde nach berechtigt sind und welche Forderungen in Ihrer individuellen Situation tatsächlich realistisch sind.
Die Aid24 Kanzlei bewertet die geltend gemachten Ansprüche, prüft die technischen Details der Vorwürfe und entwickelt eine Strategie, um Risiken zu minimieren. Dabei wird geprüft, ob die Forderungen berechtigt sind, welche Beträge realistisch sind und welcher Weg zu einer sachgerechten Lösung führt.
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