do.de - Auftragsverarbeitung? Wird AV-Vertrag, DPA bzw. SCCs angeboten?

Dienst & Anbieter

do.de

Greenmark IT GmbH
Leinstraße 3
31061 Alfeld (Leine)

Sitz des Anbieters / Unternehmens:

Deutschland

Datenverarbeitende Beziehung:

Auftragsverarbeiter ¹

¹ vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall

AV-Vertrag / DPA angeboten?

Ja
Link zur Datenschutzerklärung:
Quelle für diesen Eintrag:

Letzte Bearbeitung

15.03.2022 10:03 Uhr

Hinweise zum Vertragsschluss: ¹

  1. Anmeldung/Registrierung beim Anbieter
  2. Unter „Einstellungen“ im Kundenmenü ist der AVV auffindbar
  3. Befolgung der weiteren Anweisungen

¹ vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall

Was ist do.de?

Do.de ist ein deutscher Hosting und IT Dienstleister, welche Webspace, Domains und E-Mails anbieten. Sie gestalten Ihre Hompage, Onlineshops und Websites individuell für Sie an. Bei deren Kunden handelt es sich um Privatpersonen, kleine wie Großunternehmen, welcher individuellen Bedürfnisse stehts im Vordergrund stehen.

Do.de Produkte

Do.de bietet Hostingprodukte an, in welchem Webspace für die jeweilge Unternehmensgröße angeboten wird. Mit dabei sind Domains und E-Mail Hostings. Neben dem Verkauf von Domains, bieten Sie auch das Reselling von Domains für Ihr Unternehmen an. Für die perfekte Grundlage Ihres E-Commerce entwirft und gestaltet do.de Ihren Onlineshop nach Ihren Vorstellungen. Sie bieten Full Responsive Design, kreative Lösungen und ein repräsentativen Webauftritt.

Do.de Philosophie

Die Philosophie do.de lässt sich durch etabliertes, innovatives, serviceorientiertes handeln beschreiben, um den bestmöglichen Nutzen für den Kunden zu generieren. An erster Stelle steht der persönliche Kundenkontakt, um schnell und kompetente Lösungen anzubieten. Zu Ihren Routineaufgaben gehört ein stabiles, verlässliches Webhosting, wie auch die Erstellung individuelles Websites und Online-Shop-Lösungen zu fairen Preisen.

AV-Vertrag mit do.de

In Rahmen der Nutzung von do.de können persönliche Daten von den Unternehmen im Auftrag des Nutzers verarbeitet  werden. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art. 28 DSGVO vorliegt, siehe hier. Der AVV kann bei den Anbieter angefordert werden. Zu beachten sind die Hinweise zum Vertragsschluss.

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Gute Gründe auf av-vertrag.org Informationen einzureichen:

Vielen Dank! Mit Ihrem Vorschlag helfen Sie vielen Informationssuchenden Datenschutz einfacher zu machen. 🙂

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