Rehost24 - Auftragsverarbeitung? Wird AV-Vertrag, DPA bzw. SCCs angeboten?

Dienst & Anbieter

Rehost24

Daka Media KG
Hellingstraße 20a
33609 Bielefeld

Sitz des Anbieters / Unternehmens:

Deutschland

Datenverarbeitende Beziehung:

Auftragsverarbeiter ¹

¹ vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall

AV-Vertrag / DPA angeboten?

Keine Informationen auffindbar
Link zur Datenschutzerklärung:
Quelle für diesen Eintrag:

Letzte Bearbeitung

29.09.2021 07:19 Uhr

Hinweise zum Vertragsschluss: ¹

Ob ein AVV des Anbieters zur Verfügung steht ist nicht bekannt. Hierzu kann der Anbieter über die Kontaktseite angefragt werden.

¹ vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall

Was wird von Rehost24 angeboten?

Rehost24 bietet Dir einen Webbaukasten, ein vollumfängliches Paket für deine Homepageerstellung, Domains,  Lösungen bei Serverproblemen für Privatkunden als auch für Businesskunden, Webhosting und Cloud-Speicher an.

Warum sollte ein AV-Vertrag mit Rehost24 abgeschlossen werden?

Sollte ein Vertrag zwischen Deinem Unternehmen und Rehost24 zustande kommen, werden ganz sicher personenbezogene Daten (unter anderem von Kunden) von Rehost24 im Auftrag Deiner Firma verarbeitet. In diesem Fall ist der Anbieter in der Verarbeitung weisungsgebunden. Laut Artikel 28 DSGVO ist ein Auftragsverarbeitervertrag mit Deiner Firma und Rehost24 abzuschließen.

Wird von Rehost24 einen AV-Vertrag bereitgestellt?

Ja, Rehost24 stellt ein AV-Vertrag auf E-Mail-Anfrage bereit.

Was heißt „Auftragsverarbeitung“ beim Webhosting? (ADV, DSGVO)

Die Kernaufgabe des Webhosting-Dienstleisters ist, Kunden Rechenleistung auf den an das Internet angekoppelte Servern bereit zu stellen. Der Webhoster muss sicherstellen, dass die Speicherplätze, online im Web gehalten, administriert und gewartet werden. Sollten vom Kunden personenbezogene Daten auf dem ihm angebotenen Speicherplatz geuploadet werden, dann kommt es auf dem Speicherplatz zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden oder Endkunden dieses Kunden. Sollte der Webhoster dem Kunden in solchen Verarbeitungsverläufen behilflich sein, wie in etwa ein Backup anzufertigen, Datenbanken zu herzustellen oder löschen, geschieht es nicht für die eigenen Zwecke des Webhosters, sondern nur für das Interesse des Kunden. Dadurch, dass der Webhoster im Auftrag des Kunden tätig wird, ist er ein Auftragsdatenverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.

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